Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teil I. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge mit der BVL Service GmbH (BVL). Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Vertragspartner, ohne dass in jedem Einzelfall wieder auf sie hingewiesen werden müsste.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

2. Vertragsschluss

  1. Angebote der BVL sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Verträge kommen nur bei Unterzeichnung oder schriftlicher Bestätigung durch die BVL wirksam zustande.

3. Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise der BVL gelten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Dem Vertragspartner stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
  3. Die Zahlung des im Rahmen der Partnerschaft / des Sponsorings vereinbarten finanziellen Betrags zum festgelegten Fälligkeitstermin ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der durch die BVL angebotenen und vertraglich vereinbarten Leistungen.

4. Haftung

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die BVL bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haftet die BVL – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die BVL nur
    1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der BVL jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  3. Die sich aus Abs. (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist seitens der BVL oder wenn die BVL eine Garantie übernommen hat.

5. Höhere Gewalt

Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, entfallen alle Zahlungsverpflichtungen gegenüber der BVL. Weitere Kosten sind von der BVL nicht zu erstatten.

Muss eine begonnene Veranstaltung verkürzt oder vorzeitig beendet werden, hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Reduzierung vereinbarter Entgelte. Wenn eine Veranstaltung aus zwingenden Gründen auf einen anderen Termin verlegt werden muss, so behalten die getroffenen Vereinbarungen ihre Gültigkeit.

6. Verhaltenskodex, Rücksichtnahme

  1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Regeln und Prinzipien des Verhaltenskodex der Bundesvereinigung Logistik bei der Zusammenarbeit mit der BVL zu beachten.
  2. Der Vertragspartner hat bei der Durchführung jeglicher Maßnahmen die seriösen Werbegrundsätze zu beachten und bei von ihm veranlassten Werbemaßnahmen stets die Gemeinnützigkeit und Neutralität des Bundesvereinigung Logistik e.V. zu berücksichtigen.
  3. Die BVL und der Vertragspartner vereinbaren gegenseitige Rücksichtnahme hinsichtlich der schutzwürdigen Interessen der jeweils anderen Partei, insbesondere auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Sie werden über solche Umstände, die für die andere Partei bedeutsam sein können, rechtzeitig im Vorfeld informieren.
  4. Bei Verstößen gegen die Regelungen in vorstehenden Abs. (1) bis (3) ist die BVL berechtigt, die entsprechenden Maßnahmen des Vertragspartners zu untersagen.

7. Exklusivität

Exklusivitätsrechte des Vertragspartners sind ausgeschlossen, wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.

8. Rücktritt

Sagt der Vertragspartner die Teilnahme ab, ist eine pauschale Aufwandsentschädigung zu bezahlen. Diese beträgt
* bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 %,
* und bei weniger als vier Wochen 100 %.

9. Werbung

Der Vertragspartner ist zur Durchführung von Werbemaßnahmen nur innerhalb des ihm zugewiesenen Bereiches auf der Streaming-Plattform (www.veertly.com) berechtigt.

Teil II. Anzeigenschaltung

Rechte des Vertragspartners auf eine bestimmte Platzierung einer Anzeige sind ausgeschlossen, wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.

Teil III. Fahrzeuggestellung

Vom Vertragspartner gestellte Fahrzeuge müssen verkehrssicher sein und sich in einem sehr gutem Allgemeinzustand befinden. Während der Vertragsdauer verbrauchte Treib- und Betriebsstoffe sind von der BVL nicht zu vergüten oder zu ersetzen.

Teil IV. Schlussbestimmungen

1. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.

2. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der BVL und dem Vertragspartner gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Vertragspartner Kaufmann, ist Bremen der ausschließliche Gerichtsstand. Die BVL ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu erheben.